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Automatik statt Abwürgen

17.03.2021 | FAHRSCHUL-NEWSAutomatik statt Abwürgen

Am 01. April ist es soweit: Es tritt die neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe in Kraft. Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich! Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar.

Diese Kombiausbildung setzten wir bereits seit 9 Monaten erfolgreich um. Deshalb war Frau Heyne von der Kreiszeitung bei uns zu besuch und hat einen wunderbaren Artikel über den neuen Führerschein der Klasse B für ihre Zeitung geschrieben.

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