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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Das Unfallrisiko durch Wildwechsel minimieren

15.10.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wildtiere sind im Straßenverkehr ein erhebliches Unfallrisiko. Besonders in ländlichen Regionen bedeuten plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Vierbeiner eine oft nur schwer zu vermeidende Gefahr für Auto- und Motorradfahrer. Die flächendeckende Asphaltierung und der Ausbau des Straßennetzes überschneiden vielerorts den natürlichen Lebensraum von Wildtieren. Im Unterschied zum Menschen und seinen domestizierten Haus- und Nutztieren, erkennen Rehe, Hirsche und Wildschweine Straßen nicht als Gefahrenzonen. Trotz des hohen Lärms kreuzen die ansonsten scheuen Wildtiere auch bei hohem Verkehrsaufkommen unerwartet die Fahrbahn und werden im Fall einer Kollision aufgrund ihres stattlichen Körpergewichts regelmäßig zur Bedrohung für Fahrzeuge und deren Insassen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes kommt es auf deutschen Straßen jedes Jahr zu rund 250.000 Wildunfällen, zuweilen mit tödlichen Folgen für Mensch und Tier. In der kalten Jahreszeit ist die Gefahr durch Wildwechsel besonders hoch. Die saisonal bedingten Witterungs- und Sichtverhältnisse stellen Verkehrsteilnehmer zudem vor zusätzliche Herausforderungen. Felix Heibutzki von Ulli's Fahrschule weiß um die Gefahr und glaubt dennoch, dass sich diese Zahl durch ein höheres Risikobewusstsein deutlich verringern ließe: „Als unfreiwillige Verkehrsteilnehmer sind Wildtiere unberechenbar, weshalb viele Zusammenstöße selbst für hochaufmerksame Fahrer schlicht nicht zu vermeiden sind. Gleichzeitig unterschätzen viele Menschen aber nach wie vor massiv die Gefahr durch Wildwechsel.“ Betroffen sind insbesondere Streckenabschnitte, die nahe Wäldern und Feldgrenzen verlaufen. „Erhöhte Wachsamkeit ist vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung geboten, wenn die nachtaktiven Tiere auf Nahrungssuche gehen“, weiß Felix Heibutzki. Der Experte rät Auto- und Motorradfahrern eindringlich, entsprechende Hinweisschilder ernst zu nehmen und bei angepasstem Tempo mit erhöhter Bremsbereitschaft zu fahren. „Sobald Sie ein Tier am Straßenrand bemerken, sollten Sie umgehend abblenden und versuchen, es durch Hupen zu verscheuchen.“ Was aber tun, wenn die Reaktionszeit zu kurz und ein Zusammenstoß unvermeidbar ist? „In diesem Fall lautet die Devise kategorisch: ‚Abbremsen statt Ausweichen‘. Auch wenn es kontraintuitiv sein mag, so ist der Unfall gegenüber einem unkontrollierten Ausweichmanöver doch die sicherere Variante.“ Felix Heibutzki empfiehlt, das Lenkrad gut festzuhalten, auf die Bremse zu treten und sich bestmöglich auf den Aufprall vorzubereiten. „Nach dem Zusammenstoß ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, sichern Sie die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei. Nähern Sie sich unter keinen Umständen dem angefahrenen Tier!“ Zwar sind nicht alle Wildunfälle vermeidbar, doch eine erhöhte Wachsamkeit und vorausschauende Fahrweise können entscheidend dazu beitragen, das Risiko zu minimieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt Felix Heibutzki gern persönlich unter der Durchwahl 04261-83131 oder direkt in der Fahrschule: Ulli's Fahrschule, Am Prüßenforth 58, 27356 Rotenburg.

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Kfz-Zulassung ab Oktober erstmals online möglich

15.09.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das eigene Auto aus den heimischen vier Wänden bequem per Mausklick anmelden statt lästiger Wartezeiten bei der örtlichen Zulassungsbehörde? Die Digitalisierungspläne des Bundesverkehrsministeriums gehen ab kommenden Monat in die nächste Phase. Ab dem 1. Oktober 2019 ist erstmalig auch die Neuzulassung für Autos und Motorräder online möglich. Damit beginnt die dritte Stufe der 2015 eingeleiteten Digitalisierungsmaßnahme „i-kfz“. Im Zuge der Online-Initiative von Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) wurde seitdem schrittweise die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung über das Internet eingeführt. Die nun unmittelbar bevorstehende Erweiterung des Angebots verspricht eine beachtliche Kosten- und Zeitersparnis für die mobile Bevölkerung. „Wie die meisten obligatorischen Behördengänge sind auch Besuche bei der Kfz-Zulassungsstelle eine eher lästige Angelegenheit“, schmunzelt Felix Heibutzki von der Ulli's Fahrschule. „Das Bundesverkehrsministerium tut gut daran, die Verfahren zur Anmeldung von Neu- oder Gebrauchtwagen den technologischen Gegebenheiten anzupassen und zu vereinfachen.“ Die Wieder- oder Neuzulassung eines Fahrzeugs ist eine rechtliche Voraussetzung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Obwohl die Zulassung vielerorts bereits online vorbereitet werden konnte, war der persönliche Besuch bei der örtlichen Zulassungsstelle bislang unerlässlich. Sowohl die Aushändigung der Fahrzeugpapiere wie auch das Anbringen der TÜV-Plakette am Nummernschild erfolgten ausschließlich vor Ort. Ab Oktober ist dies nicht länger zwingend erforderlich: Sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Zulassung online beantragt werden, die Unterlagen kommen anschließend per Post. „Die Online-Zulassung gilt zunächst nur für privat genutzte Fahrzeuge mit einer Zulassung ab dem 1. Januar 2015“, erklärt Felix Heibutzki. „Seitdem befindet sich ein für das Verfahren benötigter Sicherheitscode auf der Rückseite des Fahrzeugbriefs. Weiterhin benötigen Sie zu Identifikationszwecken einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie ein entsprechendes Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip“. An dem eigentlichen Verfahren ändert sich indes wenig. Wer ein Fahrzeug anmelden möchte, braucht in jedem Fall die sogenannte Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Fahrzeugbrief, die von der Versicherung zugeteilte eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer, ein Kennzeichen sowie die vom Hersteller mitgelieferten COC-Papiere. Bei Wiederanmeldung oder Halterwechsel bedarf es zusätzlich des Fahrzeugbriefs sowie des Prüfberichts der letzten Hauptuntersuchung. „Das ist nach wie vor eine Menge Papierkram“, so Felix Heibutzki, „allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass Sie, sollten Sie ein Dokument nicht sofort zur Hand haben, nicht Ihre Zeit umsonst in der Zulassungsstelle verschwendet haben. Stattdessen können Sie ganz entspannt im Nebenzimmer auf die Suche gehen und das Verfahren anschließend fortsetzen.“

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Nicht verzweifeln im Stadtverkehr

15.06.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das urbane Lebensgefühl ist im 21. Jahrhundert weiter allgegenwärtig, die städtische Umgebung bestimmt unseren Alltag. Doch im Dschungel der Großstadt werden Verkehrsadern immer häufiger zu Trampelpfaden, das hektische Treiben zehrt an unseren Nerven. Deutsche Städte sind Ballungszentren und Verkehrsknotenpunkte. Die urbane Infrastruktur ist dabei das Herzstück des städtischen Körpers: Der hochfrequente Pulsschlag des Straßennetzes bestimmt den Takt unseres Mobilitätsverhaltens – und droht bei Überlastung schon einmal zu kollabieren. Nicht zufällig sprechen Forscher diesem Zusammenhang von einem „Verkehrsinfarkt“. Kein Wunder, schließlich teilen sich rund um die Uhr die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer den städtischen Asphalt: Fußgänger, Radfahrer, Autos, Mopeds, Busse, Bahnen, Skateboards, und neuerdings sogar E-Roller, tummeln sich dichtgedrängt auf deutschen Straßen und Bürgersteigen. Nicht nur die Umwelt leidet unter der Überlastung, auch der Mensch reagiert anfällig auf Lärm und Abgase des städtischen Verkehrs. Aber auch die psychische Belastung aufgrund von Stress in Folge verstopfter Straßen und stockenden Verkehrs ist nicht zu unterschätzen. „Stress begleitet Tag für Tag Millionen von Autofahrern auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule der Kinder“, so #userInhaber# von der #userName#. „Dabei gibt es keinen schlechteren Beifahrer; das permanente Gehetztsein mindert unsere Aufmerksamkeit und verleitet uns zu riskanterem Fahrverhalten.“ Doch gelassen bleiben fällt schwer, wenn der Verkehr regelmäßig zu den Stoßzeiten nahezu vollständig zum Erliegen kommt. „Das einzig wirklich effektive Mittel, um dem alltäglichen Wahnsinn auf innerstädtischen Straßen zu begegnen, ist Entschleunigung“, weiß #userInhaber#. „Zeitmanagement und vorausschauende Planung helfen, gar nicht erst terminlich bedingter Hektik zu verfallen. Anstatt mit Vollgas auf die gelbe Ampel zuzusteuern oder sich notgedrungen in waghalsige Parklücken zu zwängen, besser eine halbe Stunde früher losfahren!“ Stop-and-go ist jedoch nur eines von vielen Ärgernissen, mit denen sich Autofahrer in Städten herumschlagen: Hohe Parkgebühren, zu wenig Parkmöglichkeiten, Baustellen und nicht zuletzt das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer sorgen für aufgeheizte Stimmung auf den Straßen. Wer nicht nur sein Nervenkostüm, sondern auch die Umwelt schonen möchte, dem rät #userInhaber# schlicht dazu, das eigene Auto stehen zu lassen. „Zusätzlich zu öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine stetig wachsende Anzahl innovativer Angebote, um mobil zu bleiben. Von Bike-Rental bis hin zu Carsharing ist für jeden etwas dabei. Sogar die klassische Fahrgemeinschaft erlebt dank digitaler Technologien zurzeit eine regelrechte Renaissance. Damit entgehen Sie mitunter zwar auch nicht dem zermürbenden Stadtverkehr, aber geteiltes Leid ist bekanntlich halbes Leid!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Der richtige Zeitpunkt für den Reifenwechsel

15.04.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Für die meisten Autofahrer sind die steigenden Temperaturen Vorboten des obligatorischen Reifenwechsels. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, um die Winter- gegen Sommerreifen einzutauschen? In Deutschland ist die Winterreifenpflicht seit 2010 saisonal bedingt und somit gesetzlich nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Entscheidend sind laut Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a) ausschließlich die konkreten Witterungsverhältnisse und die daraus resultierende Fahrbahnbeschaffenheit. Doch auch unabhängig der Gesetzeslage empfiehlt sich der Wechsel von Sommer- zu Winterreifen und umgekehrt. „Sommer- und Winterreifen sind hinsichtlich ihrer Konstruktion, des Profils und des Materials so beschaffen, um den jahreszeitspezifischen Anforderungen gerecht zu werden“, weiß #userInhaber# von der #userName#. „Der regelmäßige Wechsel wirkt sich nicht nur unmittelbar positiv auf das Fahrverhalten aus, sondern erhöht bei angemessener Lagerung und Pflege auch die Haltbarkeit der Pneus.“ Doch wann ist der geeignete Zeitpunkt, um den Reifenwechsel vorzunehmen? „Wenn Sie sich an der im Volksmund weit verbreiteten Faustformel ‚von O(ktober) bis O(stern)‘ orientieren, machen Sie in aller Regel nichts falsch“, rät #userInhaber#. „Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, die Temperaturentwicklung im Auge zu behalten und den Reifenwechsel besser früher als später in Angriff zu nehmen.“ Wer nicht selbst Hand anlegen und die fachgerechte Montage lieber in der Werkstatt vornehmen lassen möchte, sollte sich frühzeitig um einen entsprechenden Termin bemühen. „Eine jährliche Erinnerung im Kalender oder Handy hilft, zeitlichen, aber auch materiellen Engpässen vorzubeugen, die saisonbedingt mit dem regelmäßigen Ansturm auf die Werkstätten einhergehen“, empfiehlt #userInhaber#. Die abmontierten Reifen sollten anschließend an einem kühlen, dunklen und trockenen Ort eingelagert werden. Zu viel Wärme, Licht oder Feuchtigkeit führen zu einer vorschnellen Alterung der Gummimischung und zu spröden Reifen. „Wer über keine geeignete Lagermöglichkeit verfügt, kann die Reifen gegen einen in der Regel geringen Aufpreis auch gleich in der Werkstatt lagern“, so #userInhaber#. „In diesem Fall sparen Sie sich den Transport und können bei Bedarf auch weitere Serviceleistungen, wie eine Qualitätsprüfung der Reifen, in Anspruch nehmen“. Selbstverständlich lässt sich der Reifenwechsel auch eigenhändig in der eigenen Garage vornehmen. #userInhaber# rät hierzu aber nur bei ausreichend vorhandenem Sachverstand und geeignetem Werkzeug. „Die Bereifung des Fahrzeugs ist nun mal auch ein Sicherheitsfaktor. Selbst Hand anlegen sollte deshalb nur, wer die fachgerechte Montage beherrscht und gewährleisten kann.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Fahrerflucht: Viele Unfallverursacher werden unwissentlich zu Verkehrssündern

15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Ein Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer reicht und schon ist es passiert: Beim Rangieren rammt oder touchiert man ein parkendes Fahrzeug. Der entstandene Schaden ist in der Regel ebenso überschaubar wie die Konsequenzen für den Unfallverursacher. Doch wer sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar nicht erst anhält, verletzt nicht nur seine Mitteilungspflicht, sondern macht sich auch strafbar. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Tücken bei Bagatellschäden: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.“, so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut § 142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien und Fahrzeugdaten aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 20 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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